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Fallbeispiele

Fälle wie Ihrer

Jeder Umzug beginnt mit einer anderen Ausgangslage. Hier sehen Sie, wie die Arbeit in typischen Fällen abläuft. Wenn Mandanten es schriftlich erlauben, veröffentlichen wir hier ihre Meinung.

Veranschaulichende Beispiele

Diese Szenarien sollen erklären, wie wir arbeiten. Es handelt sich nicht um echte Mandanten; sie beschreiben das Vorgehen, kein Ergebnis.

Veranschaulichendes Beispiel — kein echter Mandant

Angestellter im Homeoffice, der mit Partner oder Partnerin umzieht · Visum für digitale Nomaden

Ein Angestellter im Homeoffice, bereits in Spanien, der mit Partner oder Partnerin umzieht

Die Ausgangslage

Arbeitet in Vollzeit für ein Unternehmen außerhalb Spaniens und hält sich rechtmäßig als Besucher in Spanien auf. Möchte mit Partner oder Partnerin hier bleiben und ist unsicher, wie sich der Umzug auf die Steuern auswirkt.

So läuft die Arbeit ab

  1. Wir prüfen, ob Tätigkeit, Arbeitgeber und beruflicher Werdegang zum Weg der internationalen Telearbeit passen.
  2. Da sich die Person rechtmäßig in Spanien aufhält, bereiten wir den Aufenthaltsantrag von hier aus vor, ohne Rückkehr zu einem Konsulat.
  3. Wir nehmen Partner oder Partnerin in denselben Antrag auf, mit Nachweis der Beziehung, apostilliert und übersetzt, wo nötig.
  4. Wir prüfen mit den tatsächlichen Zahlen, ob sich die Sonderregelung für Zuzügler (Ley Beckham) lohnt, und deren Frist.

Wer entscheidet

Die zuständige Ausländerbehörde entscheidet über die Aufenthaltserlaubnis beider Personen, die Steuerbehörde über die Sonderregelung, falls sie beantragt wird.

Veranschaulichendes Beispiel — kein echter Mandant

Rentnerpaar, das von seinen Renten lebt · Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit & weitere Erlaubnisse

Ein Rentnerpaar, das mit seinen Renten in Spanien leben möchte

Die Ausgangslage

Beide beziehen Renten aus ihrem Heimatland und möchten ihren Ruhestand in Spanien verbringen, ohne hier zu arbeiten.

So läuft die Arbeit ab

  1. Wir bestätigen, dass der nicht erwerbstätige Aufenthalt passt und welche Mittelnachweise und private Krankenversicherung er verlangt.
  2. Wir stellen die Unterlagen beider zusammen: Führungszeugnisse, ärztliche Atteste und Einkommensnachweise, mit Apostillen und beeidigten Übersetzungen.
  3. Wir bereiten beide Anträge und den Termin beim spanischen Konsulat ihres Wohnorts vor.
  4. Nach der Ankunft begleiten wir sie beim TIE-Termin und bei der Anmeldung im Rathaus (Padrón).

Wer entscheidet

Das spanische Konsulat entscheidet über die Visa. Voraussetzungen und Beträge werden zum Zeitpunkt des Antrags geprüft.

Veranschaulichendes Beispiel — kein echter Mandant

Selbstständige Designerin mit Kunden im Ausland · Selbstständigkeit oder Gesellschaft

Eine selbstständige Designerin mit Kunden außerhalb Spaniens

Die Ausgangslage

Arbeitet freiberuflich für Kunden im Ausland und möchte Spanien zu ihrem Standort machen, mit korrekter Rechnungsstellung von Anfang an.

So läuft die Arbeit ab

  1. Wir prüfen, ob Kundenverträge und beruflicher Werdegang zum Weg der internationalen Telearbeit als Selbstständige passen.
  2. Wir bereiten den Antrag mit den Verträgen, den Tätigkeitsnachweisen und den übrigen Unterlagen vor.
  3. Sobald eine Entscheidung vorliegt, planen wir die Anmeldung als Selbstständige (autónomo) und die damit verbundenen Pflichten.
  4. Wir erklären, worauf bei Rechnungen und Steuern zu achten ist, bei Bedarf in Abstimmung mit einem Steuerberater.

Wer entscheidet

Die zuständige Ausländerbehörde entscheidet über die Erlaubnis. Die Anmeldung als Selbstständige erfolgt bei der Steuerbehörde und der Sozialversicherung.

Jeder Fall ist anders; frühere Ergebnisse sind keine Garantie für künftige. Die Entscheidung liegt bei der Behörde.

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